Donnerstag, 1. August 2013

Betreuer/innen...

... Was für ein beruhigender Begriff.

Betreut - geborgen - behütet.....

Es wird in Deutschland ja gottseidank nicht mehr "entmündigt", sondern betreut.

Erna Nörgelhuber verzieht bei diesem Thema grundsätzlich die Mundwinkel - hat sie doch gut 25 Jahre mit dieser Berufssparte zu tun gehabt.

Ok - auch das Alien ist mir durch so einen Fall in den Schoß gehüpft.
Opa-Herrchen hatte einen Betreuer, jung und dynamisch, der meinen Pflegedienst engagierte.
Und als Opa-Herrchen dann verstarb, blieb das Alien bei mir - Gottseidank.
Es gab zwar kein Testament, sondern nur eine mündliche Vereinbarung zwischen Opa-Herrchen und mir, und die hab ich ernst genommen, obwohl ich ja nur ne Katzenmama bin.

Aber es gab eine bezahlte Grabstätte bzw. eine Vereinbarung darüber, die Opa-Herrchen mir einmal gezeigt hatte.

Trotzdem wurde Opa-Herrchen anonym beerdigt, weil angeblich keine anderen Unterlagen vorlagen.

Und man darf nicht vergesen: sobald ein Betreuter verstirbt, erlischt das Betreuungsverhältnis.

Damit ist der Betreuer raus aus der Verantwortung, sofern es keine Nachfragen gibt...

Ich hatte es damals auch zu spät erfahren, und da gab es schon keine Unterlagen mehr, denn Opa's Wohnung war geräumt...

Nun bin ich ja mittlerweile in Rente, aber so irgendwie habe ich immer wieder mit diesem Thema zu tun. Und krieg von Zeit zu Zeit das Kotzen. Ehrlich.

Der Betreute soll ein mündiger Mensch bleiben.
Gut so. Und richtig.

Aber es gibt ja nun mal Defizite, weswegen er/sie eine Betreuung braucht.

Am Besten sind da Angehörige (juchhuu, kostet den Staat nix und die haben eh wenig Ahnung von all den Paragraphen)

Dann jibbet da noch die Laienbetreuer - ok, die kosten auch wenig, denn die machen das ja meistens nur nach dem Gefühl....

Und dann jibbet die Profis.
Die leben davon.

Ehrlich mal - wieso können die einen davon leben und die anderen machen dieselbe Arbeit oft besser und engagierter (und für lau) als die sogenannten Profis????

Ja und dann noch - Sorry -  die Damen und Herren mit Jura-Examen, sprich Richter/innen.

Die kommen dann mal eben "vor Ort" und sind - aufgrund ihrer psychologischen Fachausbildung??? - exakt in der Lage, zu entscheiden, ob der zukünftig Betreute
(Hallo, Anghörige/r, wollen sie das wirklich nicht übernehmen? Warum denn eigentlich nicht???  Ey, mal so unter uns - haben Sie gar kein Verantwortungsbewußtsein????)
in einer  professionellen Betreuung (wenn überhaupt...) landet oder weiter sich selbst überlassen wird.

Und dann wird dir so ein/e professionelle Betreuungsperson vorgesetzt.
Die davon lebt.

Soll sie auch - why not.

Abr sie soll sich dann auch entsprechend für ihe Betreuten einsetzen.
Sie ist eine Art Anwalt. Mit Verantwortung für ihren Betreuten.

Sollte man denken - so war es auch gemeint.

Mal ganz ehrlich -
Was soll eine sogenannte "Vorsorgevollmacht" nutzen, wenn der so privat betreute Mensch ja immer noch (laut der fachlichen (????) richterlichen Entscheidung) voll geschäftsfähig und überhaupt ist?

Dann legen wir die doch einfach ins Kästchen und warten mal ab, so ganz in Ruhe, ob oder wann ein Kasus Katastrophikus eintrifft.
Ist ja nur "Vorsorge"

Und wenn der Vorsoge-Versorgte dann irgendwann tot in der Wohnung liegt, kann keiner was dafür.

Er wurde akkurat verwaltet und verstarb letztendlich immerhin im Status eines "mündigen" Bürgers.

Erna Nörgelhuber besteht darauf, dass ich noch einmal darauf hinweise, dass professionelle Betreuer auch entsprechend des Vermögens "privater" Betreuter abrechnen können.

Wie genau, weiß ich nicht.

Sollen sie es doch auch tun, sofern sie sich wirklich als "Anwalt ihrer Betreuten" einsetzen.

Wir alle müssen Anwälte bezahlen, wenn wir sie benötigen.

Nur, was tun, wenn kein Geld mehr da ist?
Betreuungsrecht

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